Gewerbefreiheit statt Zunftzwang: Die Schranken fallen

Gewerbefreiheit statt Zunftzwang: Die Schranken fallen
Gewerbefreiheit statt Zunftzwang: Die Schranken fallen
 
Ideelle und materielle Voraussetzungen des wirtschaftlichen Umbruchs
 
Territoriale Flurbereinigung, politische Unruhe und militärische Auseinandersetzungen sowie sich anschließende Liberalisierungsmaßnahmen in Landwirtschaft und Gewerbe kennzeichneten das Ende des 18. und den Beginn des 19. Jahrhunderts. Diese Umbruchphase offenbarte, dass sich die Kriterien zur Beurteilung gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Handelns zusehends veränderten. Den geistigen Nährboden für diesen Wandel bereitete die Aufklärung, in der sich philosophisch der Rationalismus und mit ihm eine den Fortschritt bejahende Grundhaltung durchsetzte. Das rechtliche Fundament boten Verfassungsreformen, die technische Grundlage einige Neuerungen, zum Beispiel die Nutzung der Dampfkraft, die Einführung von Spinnmaschinen und des mechanischen Webstuhls sowie die Entwicklung der Bandmühle, einer Maschine zur Herstellung textiler Bänder. Die sich etablierende Arbeitsteilung erhöhte die Produktivität, ermöglichte mithin effizienteres Wirtschaften; ferner führte sie zu einer besseren Abstimmung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu beiderseitigem Nutzen. Das Denken in den Kategorien der Wirtschaftlichkeit, Nützlichkeit und Effektivität bedingte zugleich, dass Leistungsbereitschaft und -fähigkeit des Einzelnen gesellschaftlich deutlich aufgewertet wurden. In diesem Zusammenhang dürfte der Neuhumanismus, der mit seiner Bildungskonzeption das Ideal eines umfassend gebildeten und autonomen Menschen verwirklichen wollte, der unternehmerischen Initiative und der Entwicklung von Visionen in der Zeit der Frühindustrialisierung wesentliche Impulse gegeben haben.
 
Es bedurfte kräftiger Motive, um diese günstigen Voraussetzungen für zweckrationales und »innerlich« engagiertes Handeln zu entfalten. Da man immer noch agrarische Krisen, das heißt Missernten zu fürchten hatte, ist in der Vorsorge mittels Lagerhaltung und in der Sicherstellung von »Notgroschen« ein wesentliches Leistungsmotiv zu sehen. Darüber hinaus hatte sich die Marktwirtschaft mehr und mehr herausgebildet und das arbeitsteilige Prinzip im frühindustriellen produktiven Bereich neue Möglichkeiten der Gewinnrealisierung eröffnet. Geschäftsleute suchten ihr Glück — neben dem Handel — verstärkt im industriellen Bereich, der nach und nach bemerkenswerte Unternehmerpersönlichkeiten hervorbrachte. Deren wirtschaftliches Schaffen war meist nicht nur ökonomisch, sondern auch ideell motiviert: So wollte man als bedeutend erachtete Tugenden verwirklichen, seien es Selbstständigkeit, kreativer Gestaltungswille, religiöse Überzeugung und asketische Arbeitsauffassung oder schlicht der Lust nachkommen, Macht und Einfluss zu erlangen.
 
Man wird festhalten dürfen, dass diese geistig-sozialpsychologischen und materiellen Faktoren nicht zuletzt dazu führten, »Wohlstand« und «Armut«, »Gewerbefleiss« und »Müßiggang« neu zu bewerten und das anfänglich geringe Prestige des gewerblichen Unternehmertums aufzuwerten. Die in diesem Zusammenhang entstehenden leistungsorientierten breiten bürgerlichen Mittelschichten trugen ebenso wie die wachsende Zuverlässigkeit und Effizienz im Informations- und Kommunikationswesen zur Formation der industriellen Leistungsgesellschaft bei.
 
Wichtige Impulse für die gewerbliche und industrielle Entwicklung gingen vom Liberalismus aus. Die Idee der Freiheit der Persönlichkeit bildete den zentralen Ausgangspunkt liberaler Überlegungen. Dem entsprach — bezogen auf den wirtschaftlichen Bereich — das Prinzip des laissez faire, nach dem jede wirtschaftliche Betätigung des Einzelnen frei von regulierenden staatlichen Eingriffen bleiben sollte. Von der freien Entfaltung der Anlagen und Kräfte des Einzelnen erhoffte man einen Fortschritt der Kultur im Allgemeinen wie auch der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung im Besonderen. Der Liberalismus verlangte, die staatliche sowie jede andere Gewalt über einzelne Menschen zu beschränken. Sowohl die Abhängigkeit der Bauern vom Grund- oder Gutsherrn in den Formen der Leib- und Gerichtsherrschaft, die Verhinderung der freien Berufswahl durch Zünfte, die Privilegierung einiger Unternehmer durch den Staat oder die Verhinderung einer freien Konkurrenz infolge von Absprachen hemmten die Entwicklung einer natürliche Ordnung im Sinne des Liberalismus. Aus dieser Weltanschauung erwuchsen die Reformen des 19. Jahrhunderts.
 
 Etappen auf dem Weg zur Gewerbefreiheit
 
In den beiden ersten Dritteln des 19. Jahrhunderts wurde die obrigkeitlich genossenschaftliche Gewerbeverfassung abgelöst durch eine Gewerbeordnung, die nicht mehr auf dem Prinzip der Solidarität, sondern auf dem der Konkurrenz beruhte. In Frankreich wurde die Gewerbefreiheit im Gefolge der Französischen Revolution eingeführt, in Großbritannien 1813, in Belgien 1831, in Schweden 1846 und in der Schweiz 1848. Die Vielzahl der deutschen Staaten — der 1815 gegründete Deutsche Bund zählte 39 souveräne Mitglieder, wobei Österreich und Preußen ihm nur mit jeweils einem Teil ihres Staatsgebietes angehörten — erfordert es, hinsichtlich der Aufhebung des Zunftzwan- ges und der Einführung der Gewerbefreiheit nach Regionen zu unterscheiden. Bevor einige markante Meilensteine auf dem Weg hin zur Ge- werbefreiheit skizziert werden, ist indes zunächst nach der Bedeutung des Zunftzwanges für die Betroffenen und die Wirtschaft zu fragen.
 
Einerseits gewährten die Zünfte nur beschränkten Zugang, um Konkurrenz, das heißt Wettbewerb am Ort zu verhindern, und verfolgten alle nicht Gewerbeberechtigten als »Pfuscher« oder »Störer«. Andererseits garantierten die Zünfte für die Qualität »zünftiger« Ware und orientierten sich am — in christlichen Vorstellungen gründenden — »gerechten Preis«, also nicht an Preisen, die am Markt erzielt werden konnten. Schließlich betrachteten es die Zünfte als ihre ureigene Aufgabe, ihre Vorstellung von der »Ehre des Handwerks« zu verteidigen, nach der nicht jedes Handwerk oder jede Personengruppe akzeptiert wurde: Personen, deren Vorfahren »unehrliche« Berufe — zum Beispiel Henker, Schäfer oder Nachtwächter — ausgeübt hatten, waren ebenso wenig handwerksfähig wie unehelich geborene. Nur Bürger konnten das Handwerk ausüben, das heißt, mit dem Meisterrecht musste auch das Bürgerrecht erworben werden. Beispielhaft zeigte der Kampf gegen die Bandmühle die Rückständigkeit der Zünfte. Mithilfe dieser Maschine konnte eine ungelernte Arbeitskraft ebenso viel produzieren wie 16 gelernte Handwerker. 1676 forderten die Posamentierzünfte des Deutschen Reichs — das sind die Zünfte, die vorwiegend textiles Knüpf- und Flechtwerk herstellten — das Verbot dieser Maschinen, das 1685 durch kaiserlichen Erlass ausgesprochen und das 1719 erneuert wurde. Deshalb wanderte die fortschrittliche Technik nach Basel und ins Bergische Land ab. 1749 hob der preußische König Friedrich der Große das Verbot der Bandmühle mit folgender Begründung auf: »Wir halten es für einen dem gemeinen Wesen schädlichen Handwerksmissbrauch, diejenigen Mittel, die zur Erlangung eines wohlfeilen Preises der Ware gereichen, nicht zur Hand zu nehmen.«
 
Um 1750 begannen die der Aufgeklärung näher stehenden deutschen Länder, über die Lockerung zünftiger Bindungen nachzudenken. Einige Kameralisten wollten die Macht der Zünfte beschränkt wissen, so zum Beispiel Johann Heinrich Gottlob von Justi, der befand: »Die Innungen und Zünfte sind der Geschicklichkeit und dem Nahrungsstande mehr hinderlich als förderlich.« Bereits die Reichszunftordnung von 1731 erleichterte die Zulassung zum Gewerbe und schützte die Gewerbetreibenden außerhalb der Zünfte vor Diskriminierungen. Das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 stellte die Zünfte lediglich unter königliche Genehmigungshoheit, brachte also praktisch keine weitere Erleichterung.
 
Entscheidende Fortschritte sind in den deutschen Ländern erst im Gefolge der Französischen Revolution zu verzeichnen. Freilich setzte sich die Gewerbefreiheit zuerst in den französisch beeinflussten Gebieten durch, das heißt im linksrheinischen Gebiet und in der Pfalz bereits in den 1790er-Jahren. 1808 folgte das Königreich Westfalen und 1809 das Großherzogtum Berg. In Preußen, das nach der Niederlage gegen Frankreich im Tilsiter Frieden von 1807 auf über die Hälfte seines Territoriums verzichten musste, verfügte das Oktoberedikt zur Bauernbefreiung des gleichen Jahres die Gewerbefreiheit im Grundsatz, nachdem die Aufhebung einzelner Zünfte bereits 1806 begonnen hatte. Das Gewerbesteueredikt von 1810 band die Ausübung eines Gewerbes nur noch an den Erwerb eines Gewerbescheins. Mit der allgemeinen preußischen Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 wurde dann die Gewerbefreiheit für das nach dem Wiener Kongress von 1815 restaurierte preußische Staatsgebiet eingeführt. Einige andere deutsche Länder folgten erst sehr viel später, so etwa Sachsen, Baden, Württemberg und Bayern in den 1860er-Jahren. Am 21. Juni 1869 schufen die Länder des Norddeutschen Bundes für ihr Gebiet eine einheitliche Gewerbeordnung, die sich an die preußische aus dem Jahre 1845 anlehnte; ihr schlossen sich die süddeutschen Länder bis 1872 an. Die späte formale Regelung sollte jedoch nicht darüber hinwegsehen lassen, dass in einigen dieser Staaten, so zum Beispiel in Sachsen, die gewerbliche und industrielle Entwicklung schon relativ früh weit fortgeschritten war.
 
Nach Friedrich-Wilhelm Henning bedeutet Gewerbefreiheit, dass jedermann in jedem Umfang jeden Produktionszweig mit jeder Produktionstechnik eröffnen und betreiben kann. Das schloss notwendig ein, dass die Zünfte aufgelöst, Konzessionen und Privilegien beseitigt sowie staatliche Förderung und Reglementierung verringert wurden. Es ist jedoch zu bedenken, dass es selbst bei großzügiger Liberalisierung Beschränkungen für einzelne Berufe gab, so die fachliche Vorbildung, die Approbation bei Ärzten, Apothekern, Bauunternehmern und Schiffern oder der Zuverlässigkeitsnachweis in Form behördlicher Konzessionen bei Schlossern, Schaustellern, Schank- und Gastwirten.
 
Die Gewerbefreiheit erleichterte es Handwerkern, einen Betrieb zu gründen. Dass diese Möglichkeit verstärkt in Anspruch genommen wurde, ist nicht nur auf die liberale Gewerbegesetzgebung, sondern auch auf den zunehmenden Bevölkerungsdruck zurückzuführen. Zugleich kam es in einzelnen Handwerkszweigen zu Überbesetzungen; vor allem wurde es schwieriger, im städtischen Handwerk zu bestehen. Deshalb verdingte sich ein Teil der Handwerker fortan als Industriearbeiter; neben den abgewanderten Bauern deckten also auch Handwerker den Arbeitskräftebedarf der Fabriken. Zudem nahm besonders in den Handwerkerfamilien die Frauen- und Kinderarbeit zu. Vielerorts bestand ein Überangebot an Arbeitskräften, das die Löhne drückte. Erst der in Deutschland in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, in Großbritannien und in der Schweiz schon früher zu verzeichnende Wachstumsschub der industriellen Revolution absorbierte dieses Überangebot.
 
 Das Manchestertum: Radikaler Wirtschaftsliberalismus
 
Zunächst in Großbritannien, dann verstärkt auch in Deutschland diskutierte man nach dem Wiener Kongress (1814/15) handelspolitische Fragen, wobei die Zölle im Vordergrund der Erwägungen standen.
 
Nach der Agrarkrise und der Hungersnot von 1816/17, in deren Folge die Sterblichkeit stark anstieg und Tausende von Europäern emigrierten, geriet zunächst der Brot- und damit der Getreidepreis in die Schusslinie der Kritiker. Handelspolitiker forderten die Aufhebung der Getreidezölle, um wenigstens das Existenzminimum für viele Haushalte zu sichern. Die umfangreichen Emigrationen des 18. und 19. Jahrhunderts lassen sich nur verstehen, wenn man die Jahre der Missernten berücksichtigt. Die dadurch steigenden Getreidepreise schmälerten das Realeinkommen so weit, bis sich für viele Zeitgenossen die Existenzfrage stellte: auswandern oder verharren? Natürlich lässt sich nicht jede Emigration mit den Preisspitzen bei Getreide infolge von Missernten erklären, denn auch religiöse Verfolgung, Leibeigenschaft, Überbesetzung des Handwerks, Militärdienst, Steuerlasten und Fronpflichten vertrieben die Menschen aus ihren Herkunftsregionen. Nichtsdestoweniger weisen jüngere Untersuchungen über den Zusammenhang von Getreidepreisen und Emigration darauf hin, dass in Zeiten höchster Getreide- und damit Brotknappheit den Menschen oft nur noch die Alternative blieb, sich in Übersee eine neue Existenz aufzubauen. Diese »Grenzexistenzen«, das heißt diejenigen Personen, die gerade noch ihren Lebensunterhalt fristen konnten, wurden durch zunehmenden Elendsdruck mobilisiert.
 
Um zumindest für die Bereiche der Versorgung mit Grundnahrungsmitteln und der Textilindustrie die Abschaffung der Zölle zu erreichen, riefen namhafte Kreise oder einzelne Persönlichkeiten entsprechende Initiativen ins Leben. So gründeten beispielsweise zwei Textilindustrielle aus Manchester, Richard Cobden (1804—65) und John Bright (1811—89) eine Anti-Corn-Law-Association, deren Arbeit in Großbritannien 1846 mit der Aufhebung der Zölle erste Erfolge zeigte. Im Laufe der Zeit erhielt diese radikale Variante des Wirtschaftsliberalismus die Bezeichnung »Manchestertum«. Ihre Vertreter zeichneten sich dadurch aus, dass sie eine kompromisslose Freihandelspolitik forderten und das nahezu vollständige Nichteingreifen des Staates in wirtschaftliche Prozesse propagierten. Damit übertrafen sie die wirtschaftsliberalen Vorstellungen Adam Smiths und der »klassischen Nationalökonomie« bei weitem.
 
Nach der Durchsetzung der Zollfreiheit in Großbritannien folgten weitere Liberalisierungsmaßnahmen: So wurde zum Beispiel 1849 die unter der Ägide Oliver Cromwells 1651 verabschiedete und seitdem geltende Navigationsakte aufgehoben und damit den Schiffen aller Nationen der Handel mit Großbritannien freigestellt. Des Weiteren schlossen Frankreich und Großbritannien 1860 einen Handelsvertrag ab — nach Richard Cobden Cobden-Vertrag genannt —, der erstmals den Grundsatz der uneingeschränkten Meistbegünstigung enthielt und damit eine Phase des internationalen Zollabbaus einleitete. Mit gutem Recht lässt sich daher das mittlere Drittel des 19. Jahrhunderts als entscheidende Phase des Wirtschaftsliberalismus bezeichnen.
 
Prof. Dr. Rolf Walter
 
Weiterführende Erläuterungen finden Sie auch unter:
 
Unternehmer: Unternehmertum im 19. Jahrhundert
 
Grundlegende Informationen finden Sie unter:
 
Merkantilismus und Kameralismus: Der Staat als Unternehmer
 
 
Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, herausgegeben von Ilja Mieck. Stuttgart 1993.
 
Europäische Wirtschaftsgeschichte, herausgegeben von Carlo M. Cipolla. Band 2 und 3. Aus dem Englischen. Neuausgabe Stuttgart u. a. 1983-85.
 Kellenbenz, Hermann: Deutsche Wirtschaftsgeschichte. 2 Bände. München 1977-81.
 Kopf, Peter: David Hume. Stuttgart 1987.
 Kriedte, Peter: Spätfeudalismus und Handelskapital. Grundlinien der europäischen Wirtschaftsgeschichte vom 16. bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts. Göttingen 1980.
 Walter, Rolf: Wirtschaftsgeschichte. Vom Merkantilismus bis zur Gegenwart. Köln u. a. 1995.

Universal-Lexikon. 2012.

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